WHISTLEBLOWING MELDUNGEN
In Umsetzung des Gesetzesdekrets vom 10. März 2023, Nr. 24 hat sich unsere Gesellschaft mit den vorgeschriebenen Kanälen für den Empfang und die Verwaltung von Meldungen ausgestattet, die als „Whistleblowing“ bezeichnet werden.
WER KANN MELDUNGEN MACHEN?
- Gesellschafter und Personen mit Verwaltungs-, Leitungs-, Kontroll-, Aufsichts- oder Vertretungsfunktionen, auch wenn diese Funktionen nur de facto in dem Unternehmen ausgeübt werden;
- Angestellte, Auszubildende, Selbstständige, Freiberufler und Berater, die für das Unternehmen tätig sind;
- Personen, die in der Vergangenheit die oben genannten Funktionen ausgeübt haben, wenn die Informationen über Verstöße im Laufe des Arbeitsverhältnisses erworben wurden, und Personen, mit denen das Arbeitsverhältnis noch nicht entstanden ist – z.B. während Bewerbungsgesprächen oder Mitarbeiter in der Probezeit Anonyme Meldungen sind möglich, müssen aber detailliert sein.*
GEGENSTAND DER MELDUNG
Die Liste ist sehr detailliert und komplex. Um die vollständige Liste einzusehen, empfiehlt es sich, das Gesetzesdekret vom 10. März 2023, Nr. 24 zu konsultieren².
DIE KANÄLE
Grüne Nummer: 800 589 761 (italienische Sprache und deutsche Sprache) – Anrufe werden aufgezeichnet
E-Mail-Adresse¹: auto-brenner@gestore-segnalazioni.it
Meldende haben auch das Recht, ein direktes Treffen mit externen Experten außerhalb des Unternehmens zu beantragen, um die Meldung in einem vertraulichen Gespräch zu übermitteln. Es genügt, eine Anfrage über einen der oben genannten Kanäle zu stellen und eine Kontaktmöglichkeit
für die Kontaktaufnahme anzugeben.
¹Um die Vertraulichkeit des Meldenden zu schützen und dieser der Offenlegung seiner Identität nicht zustimmen möchte, müssen schriftliche Berichte von persönlichen, nicht geschäftlichen E-Mail-Konten gesendet werden. Um telefonisch anonyme Meldungen vorzunehmen, verwenden Sie die von Ihrem Telefonanbieter gebotenen Möglichkeiten, die Telefonnummer des Anrufers zu verbergen.
²Generell besteht die Möglichkeit, einen Verstoß gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union, der zu einer Schädigung des öffentlichen Interesses oder der Integrität des Unternehmens geführt hat, und über die der Meldende im Arbeitskontext Kenntnis erhalten hat, bestehend aus: Straftaten, die in den Anwendungsbereich von Rechtsakten der Europäischen Union oder nationaler Rechtsakte oder von nationalen Rechtsakten fallen, die die Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens darstellen; Finanzdienstleistungen, Produkte und Märkte sowie Prävention von Finanz- und Finanzterrorismus; Produktsicherheit und Compliance; Transportsicherheit; Umweltschutz; Strahlenschutz und nukleare Sicherheit; Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz; öffentliche Begrüßung; Verbraucherschutz; Schutz der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Daten- und Informationssystemen; Handlungen oder Unterlassungen, die den finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne von Art. 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt gemäß Art. 26, Abs. 2, T.F.U.E. (einschließlich Wettbewerbsverstößen und Verstößen gegen staatliche Beihilfen sowie Körperschaftsteuer Quellen); Handlungen oder Verhaltensweisen, die zwar keine Straftat.